Sozialrecht als besonderes Verwaltungsrecht

Ab 2011 bespreche ich sozialrechtliche Fragestellungen unter der Domain “www.rechtsanwalt-und-sozialrecht.de”. In kurzen Artikel beschreibe ich dort sozialrechtliche Fragestellungen aus meiner Alltagsarbeit als Rechtsanwalt in Remscheid in den folgenden, übergeordneten Archiven:
- Sozialrecht (allgemein, SGB I, X und SGG);
- SGB II und III (ALG I und II);
- Sozialversicherungsrecht (SGB IV bis VII, XI);
- Schwerbehindertenrecht (SGB IX);
- Sozialhilfe (SGB XII).
Auf meiner Homepage unter www.ra-soenke-nippel.de habe ich außerdem einige sozialrechtliche Fälle unter der Kategorie “Sozialrecht” geschrieben. Da ich das Sozialrecht als “Besonderes Verwaltungsrecht” ansehe, verweise ich hier kurz auf die entsprechende Kategorie “Sozialrecht” meiner Homepage und gebe jeweils eine Übersicht der bisher erschienen Artikel.
Im Sozialrecht ist zunächst zu beachten, dass es zwar weitgehend parallele Regelungen zum Verfahrens- und Prozessrecht des Verwaltungsrechts gibt, das Verfahrensrecht und das Prozessrecht sind aber eigenständig in den Sozialgesetzbüchern 1 und 10 (SGB I und X) sowie im Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt.
Die Sozialgerichte sind aber nicht für alle sozialrechtlichen Streitigkeiten zuständig. Nur in den abschließend in § 51 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ausdrücklich bestimmten Fällen ist das Sozialgericht zuständig. Ansonsten verbleibt es bei der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte! Deshalb sind z. B. für Angelegenheiten der Bundesausbildungsförderung, des Wohngeldes und des Kinder- und Jugendhilferechts nach dem SGB VIII weiterhin die Verwaltungsgerichte auf Grund des § 40 VwGO zuständig. Hier gelten dann nicht die Regelungen des SGG, sondern die der VwGO.
Hier ist eine Übersicht zu den auf meiner Homepage unter www.ra-soenke-nippel.de besprochenen Themen. Wenn Sie auf eine der Überschriften klicken, werden Sie in diesem Fenster zu dem jeweiligen Artikel meiner Homepage weitergeleitet:
- Zum Begriff der Bedarfsgemeinschaft in § 7 Abs. 3 und 3 a SGB II
- Krankenversicherung – Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Auslandsaufenthalt
- Besuch eines Berufskollegs – Berechnung des BAföG’s und Unterhaltsberechnung
- Die Definition des Begriffs der Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX
- Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II – Finanzierung der Eigentumswohnung
- Zur Berechnung des Beitrages zur freiwilligen Krankenversicherung gemäß § 9 SGB V
- Zum Anspruch auf Kindergeld nach dem BKKG für im Ausland tätige Personen
- Der Begriff des Verwaltungsaktes im Sozialrecht
- Werbungskosten, die bei der Berechnung des Anspruchs auf Erhalt von Leistungen
- Größe der Wohnung, Höhe des Wohngeldes bei Leistungen zu “Hartz IV”;
- Konsequenzen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 2008, B 4 AS 70/07 R
- Grundsicherung für Arbeitsuchende – Einkommensberücksichtigung – Zuflussprinzip -
- Zur Angemessenheit der Unterkunftskosten gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, insbesondere zur Wohnungsgröße
- Wirkung des Widerspruchs und der Klage gegen einen Änderungsbescheid im Sozialrecht, §§ 86 a und b SGG
- Zum Grad der Behinderung (GdB und GdS)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, § 19 Abs. 2 SGB XII
- Vermutung der Bedarfsgemeinschaft gemäß § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II im ersten Jahr des Zusammenlebens
- Rechtsanwalt und Sozialrecht – Hinweis auf ein Artikelverzeichnis rund um das Sozialrecht
Ab dem Jahr 2011 veröffentliche ich neue Artikel zum Sozialrecht nur noch unter der Domain “Rechtsanwalt und Sozialrecht“. Dies geschieht, um die Sachthemen für den Leser übersichtlicher gliedern und aufzeigen zu können.
- Rechtsanwaltsgebühren im sozialrechtlichen Verfahren – Betragsrahmengebühren
- Rechtsanwaltsgebühren und Sozialrecht – Beratungshilfe
- Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Schwerbehindertenrecht, Rehabilitation und Teilhabe
- § 102 SGB XII, Kostenersatz durch die Erben (Rückforderung von Sozialhilfe)
- noch einmal: Kosten der Unterkunft gemäß § 22 SGB II – Finanzierung der Eigentumswohnung
- Freibeträge vom Einkommen bei Hartz IV – Hinzuverdienst
- Privat krankenversicherte Bezieher von Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf Beiträge in voller Höhe
- Die Berufung gegen Entscheidungen der Sozialgerichte
- Zum Grad der Behinderung – Gesamt-GdB und Einzel-GdB
- Erbschaft – Einkommen oder Vermögen im Sinne des SGB II?
- Die Untätigkeitsklage im Sozialrecht – Kostentragungspflicht der Behörde
- Anrechnungsfreies Elterngeld gemäß § 11 Abs. 3 a SGB II in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und 3 BEEG
- vermögenswirksame Leistungen – anrechenbares Einkommen im Sinne des SGB II?
- Rückforderung von Leistungen – Rückerstattung von Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
- Rückforderung von Leistungen im Sozialrecht – § 45 Abs. 2 SGB X (Vertrauensschutz)
- Leistungen der Direktlebensversicherung als beitragspflichtige Einnahmen zur Krankenversicherung
- Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen aG (Außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente – Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit
- Die Begriffe der Schwerbehinderung, Erwerbsminderung und der Arbeitsunfähigkeit in den Sozialgesetzbüchern
- Elterngeld, Elternzeit und SGB II
- Keine Absenkung des Arbeitslosengeldes II gemäß § 31 SGB II bei Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme
- Zur Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern (Elternunterhalt) bei Heimunterbringung – Unterhaltspflicht auch gegenüber Schwiegereltern?
- Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern (Elternunterhalt) bei Leistungen zur Grundsicherung im Alter
- Zur Dauer des Krankengeldes gemäß § 48 SGB V
- Der Begriff des Einkommens bei Leistungen der Grundsicherung gemäß § 82 SGB XII bei Nachzahlungen oder nachträglicher Leistung von Schadenersatz
- Unterbrechung der Stromversorgung gemäß § 19 StromGVV
- Prozesskostenhilfe – wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 120 Abs. 4 ZPO
- Musterschriftsatz – Klage zur Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und des Grades der Behinderung
- Gleichstellung von Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40 gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX
- Zuständigkeiten der Sozialgerichte – der Rechtsweg zu den Sozialgerichten
- Merkzeichen G: erheblich gehbehindert


Hallo Herrr Admistartor/Anwalt,
Ich würde von ARGE 8 Monate lang betrogen,falschberatet,und willkürlich weg von meinem Rechte als Kunde geschickt jedesmals das ich eine Darlehen Stundung wollte.Leider damals (vor 2Jahren) wusste nichts und glaubte alles.Das hat sich “teilweisse” geändert und erldigt durch eine Anwältin die mich eine “Einstweilegen Verfahren” beantragt hat..Sofort wurde ARGE auf weitere entziehen meinem Geld (sozial existenz minimum) verzichtet.Leider das Geld wurde nicht gleichzeitig beantragt um eine zurückzahlung zur erhaltne von dem zu Unrecht gezogene Geld.
Wo sollte mich jetztt hingehen..Verwahltungsgericht wegen Dienstverfehlungen und rechtsbeugungen etc…oder Staatsanwalt Anzeige wegen Körperverletzung in StGB?
mit freundlichen Grüßen leidend 2 Jahre lang.In meinem Stadt wollte keine Anwalt handeln..da “wir haben gute Beziehungen zum Staatsanwaltschaft..” So wurde mir gesagt…
Kangal von Ober Bayern
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admin Antwort vom 12. July 2010,
Hallo Kangal,
so richtig verstehe ich den oben beschriebenen Sachverhalt nicht. Hier scheint doch Einiges “schief gelaufen” zu sein.
Wenn denn aber schon eine Kollegin in dem Fall tätig war, müsste die das doch klären können!?
Grüße
Sönke Nippel
[antworten]