Beamtenrecht – überzahlte Bezüge
Die Rückforderung überzahlter Beträge ist für Beamte in verschiedenen Gesetzen geregelt (vgl. u. a. § 12 BBesG, § 12 BeamtVG, § 87 BBG). Maßgeblich ist die Bestimmung in § 12 BBesG: Der Dienstherr kann von dem Beamten zuviel gezahlte Bezüge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. [...]

