§ 12 Abs. 1 LHundG regelt, dass die zuständigen Behörden – zumeist die Ordnungsämter – die notwendigen Anordnungen treffen können, um eine “im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit”, insbesondere Verstöße gegen Vorschriften dieses Gesetzes, abzuwehren.
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von Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid, Stichwörter: Besonderes Verwaltungsrecht, Hunderecht, LHundG, Rechtsanwalt
Gemäß § 11 Abs. 2 LHundG NRW sind Halter von Hunden, die ausgewachsen größer als 40 cm und/oder schwerer als 20 kg sind, verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Der Nachweis der Sachkunde ist insbesondere auch von Haltern gefährlicher Hunde und von Hunden “bestimmter Rassen” gemäß §§ 4 Abs. 1 und 10 Abs. 1 LHundG zu erbringen. [...]
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von Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid, Stichwörter: LHundG

In einem Beschluss vom 5. November 2003 nimmt das OVG Münster dazu Stellung, unter welchen Voraussetzungen ein Hund als gefährlich im Sinne des § 3 Abs. 3 Ziffer 3 LHundG einzustufen ist (5 B 1996/03):
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von Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid, Stichwörter: LHundG
Das besondere Verwaltungsrecht regelt die speziellen Sachbereiche eines behördlichen Handelns. Beispielhaft können hier das Abfallrecht, das Abgabenrecht, das Abwasserrecht, das Asylrecht, das Ausländerrecht, das öffentliche Baurecht, das Beamtenrecht, das Gaststättenrecht, das Gewerberecht, das Hundrecht, das Kommunalrecht, … genannt werden. Eine Systematisierung fällt schwer. Es kann zwischen Bundes-, Landes- und Gemeinderecht unterschieden werden. In vielen Bereichen [...]
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von Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid, Stichwörter: Besonderes Verwaltungsrecht
Der Verwaltungsakt muss dem Adressaten – damit er wirksam wird – bekannt gegeben werden. …
Die Bekanntgabe kann durch formlose Bekanntgabe mündlich, schriftlich, …
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von Rechtsanwalt S. Nippel in Remscheid, Stichwörter: Verwaltungsakt, VwVfG, Zustellung